EG Software-Management GbR – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Für alle Verträge mit uns gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.

1.3. Von diesen AGB abweichende Bedingungen sind im Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Sie haben Geltung nur für den jeweils betroffenen Auftrag.

1.4. Änderungen an den AGB werden dem Käufer bekannt gemacht.

1.5. Bei Lieferung von Software und Literatur gelten darüber hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software bzw. Literatur erkennt der Käufer deren Geltung ebenfalls an.

1.6. ‚Auftrag‘ bezeichnet das Angebot von uns auf Grundlage dieser AGB, welches vom Käufer angenommen wurde einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere Produktbeschreibungen des Herstellers und Spezifikationen.

1.7. ‚Lieferungen‘ können insbesondere Geräte aus dem IT- und Kassenbereich und sonstige Hardwarekomponenten bzw. Software und einzelne Softwarekomponenten aus dem IT- und Kassenbereich sein.

1.8. ‚Leistungen‘ können als Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Lieferungen erbracht werden, insbesondere die Installation und / oder Einrichtung von IT- und Kassensystemen inklusive Peripheriegeräte oder die Reparatur von IT- und Kassensystemen nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags.

1.9. ‚Waren‘ im Sinne dieser AGB sind, soweit nichts anderes angegeben, alle dem Käufer zu überlassende Gegenstände bzw. Geräte aus dem IT- und Kassenbereich und sonstige Hardwarekomponenten bzw. Software und einzelne Softwarekomponenten aus dem IT- und Kassenbereich, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt werden.

1.10. ‚Vorbehaltsware‘ bezeichnet Lieferungen, die noch nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden; an diesen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer aus dem jeweiligen Auftrag vor.

1.11. Lieferungen und Leistungen erbringen wir auf der Grundlage gesondert zu treffende Vereinbarungen und sind in jedem Falle zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung für Lieferungen und Leistungen nach Aufwand gemäß den im Auftrage vereinbarten Preisen oder, sofern dort keine Preise genannt sind, gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet.

1.12. Wir können zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen Dritte als Sublieferanten oder Subunternehmer einschalten. Für die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Käufer bleiben wir verantwortlich.

2. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswert, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellung derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibung oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserung darstellen, sowie die Einsetzbarkeit von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.3. Geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung berechtigen nicht zum Rücktritt, vor allem nicht bei gebrauchten Geräten aus dem IT- und Kassenbereich.

2.4. Die Berichtigung von Setzfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.

2.5. Bestellungen des Käufers stellen ein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.6. An den erteilten Auftrag ist der Käufer 21 Tage gebunden.

2.7. Bei Warenlieferungen und Dienstleistungen kommt die Auftragsbestätigung spätestens mit der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung von Liefer- und Installationsterminen beim Käufer zustande.

2.8. Alle Verträge kommen per schriftlicher, fernschriftlicher (Mail, Fax) oder mündlicher (Telefon, WhatsApp oder andere Kommunikationsarten) Beauftragung zustande.

2.9. Falls sich Umstände ergeben, die die Vertragsdurchführung unmöglich machen bzw. derart erschweren oder unverhältnismäßig verteuern, dass die Vertragserfüllung billigerweise nicht mehr verlangt werden kann, wird der Vertrag nach § 313 BGB angepasst.

2.10. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Geräte aus dem IT- und Kassenbereich notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise

3.1. Für den Kauf bzw. die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit kein Preis für die Ware ausgezeichnet wurde, erfolgt die Berechnung nach unseren am Kauf- bzw. Versandtage für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen allgemein gültigen Preislisten.

3.2. Sofern der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, werden die Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Euro angegeben, in anderen Fällen exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.3. Alle weiteren Kosten, wie evtl. anfallende Liefer- und Versandkosten, Verpackung sowie sonstige Steuern und Abgaben werden bei Verkauf extra angegeben. Die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.

4. Lieferung

4.1. Die Ware kann vom Käufer selbst abgeholt werden.

4.2. Wird die Ware nicht vom Käufer abgeholt, erfolgt die Lieferung durch eine von uns zu bestimmende Firma direkt ab Werk zum Käufer. Die Wahl des Beförderungsweges oder der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung und für billigste Verfrachtung.

4.3. Mit der Übergabe der Waren an den Käufer bei Abholung bzw. an das Transportunternehmen bei Versendung, geht gleichfalls die Gefahr auf den Käufer über und wir werden – insbesondere bei Untergang oder Verschlechterung der Ware – von der Leistungspflicht frei.

4.4. Dies gilt auch für Teillieferungen bzw. Teilleistungen.

4.5. Versicherungen werden nur nach schriftlichem Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

4.6. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig.

4.7. Falls die Waren oder Dienstleistungen in mehreren Teilen geliefert bzw. geleistet werden, gelten sie für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen bzw. Leistungen.

4.8. Die Lieferung Gerätetreibern und Zubehörteilen sind nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn diese ausdrücklich beauftragt wurden. Treiber sind – sofern von uns nicht lieferbar – beim Geräte- bzw. Komponenten-Hersteller abzufordern.

4.9. In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

4.10. Geraten wir mit unseren Lieferungen bzw. Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

4.11. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden oder die von uns nicht zu verantworten sind. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.12. Lieferverzögerungen werden wir dem Käufer baldmöglichst mitteilen.

4.13. An von uns selbst entwickelter Software behalten wir das ausschließliche und freibleibende Urheberrecht. Vervielfältigungen der Software, Handbücher oder selbst erstellter Dokumente sind nur mit Zustimmung von uns erlaubt.

4.14. Der Käufer haftet allein, wenn durch die Ausführung seiner Tätigkeit Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Käufer hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

5. Beanstandungen

5.1. Ein Nichtkaufmann soll offensichtliche Schäden an der Versandverpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur, Frachtführer oder Verkäufer unverzüglich anzeigen.

5.2. Kaufleute müssen Beanstandungen der Lieferung im Sinne § 377 HGB unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung geltend machen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet.

5.3. Zeigt sich erst später ein Mangel, so muss unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden.

5.4. Kommen Kaufleute dieser Rügepflicht nicht nach, wird das Gewährleistungsrecht der Waren dieser Lieferung ausgeschlossen.

5.5. Wird kein Mangel gerügt und ist die Rügefrist abgelaufen, gilt die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung als abgenommen.

5.6. Dessen ungeachtet ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen und sachgemäß, vorzugsweise in der Originalverpackung, zu lagern.

6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

6.1. Sofern der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn er binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen, wenn die Rücksendung als Paket möglich ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an EG Software-Management GbR, Albert-Hößler-Str. 10, 10365 Berlin.

6.2. Als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an uns bzw. Rücksendung der Ware an unsere Adresse EG Software-Management GbR, Albert-Hößler-Str. 10, 10365 Berlin.

6.3. Der Käufer hat die Kosten für die Rücksendung, unabhängig vom Warenwert, zu tragen. Der Käufer hat das Paket ausreichend zu frankieren, um Strafporto und Nachbelastungen zu vermeiden.

6.4. Ist die Rücksendung als Paket nicht möglich, holen wir die Waren beim Kunden auf unsere Kosten und Gefahr ab oder lassen sie von beauftragten Dritten abholen.

6.5. Wenn der Käufer nach dem Widerruf die Ware benutzt oder beschädigt bzw. vollständig oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben hat, ist der Käufer gesetzlich zu Wertersatz verpflichtet. Dies kann der Käufer vermeiden, indem er die Ware lediglich so prüft, wie es ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, ohne Gebrauchsspuren zu hinterlassen.

6.6. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Ware berechtigt uns zu Ersatzansprüchen, die unter Umständen die Höhe des Kaufpreises erreichen kann. Sollte der Käufer ein Widerruf in Betracht ziehen, beschränkt der Käufer sich möglichst auf eine optische Prüfung und nimmt die Ware nicht regulär in Gebrauch. Der Käufer hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist. Wird eine Wertminderung festgestellt, werden die Kosten mit mindestens 20 % des Kaufpreises berechnet.

6.7. Der Warenwert der zurückgegebenen Ware wird entweder verrechnet oder erstattet. Versand- und andere Lieferkosten werden grundsätzlich nicht erstattet oder verrechnet.

6.8. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen (a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (b) bei Versteigerungen (Online-Auktionen, etc.) (c) bei Lieferungen von Literatur, Software, Audio- und Videoaufzeichnungen, etc., sofern diese entsiegelt sind (d) bei elektronischen Schaltkreisen (RAM, CPU, etc.).

7. Rückgaben

7.1. Von uns gelieferte Ware wird durch uns nur nach vorheriger Zustimmung zurückgenommen.

7.2. Ware, die wegen Fehlkauf zurückgegeben wird, muss sich in einem einwandfreien, unbeschädigten Zustand befinden. Die Ware soll in der Originalverpackung und der Versandverpackung oder in einer gleichwertigen Versandverpackung zurückgesendet werden. Der Rücksendung muss die entsprechende Rechnung oder Lieferschein als Kopie beiliegen.

7.3. Der Wertersatz wird in der Weise ermittelt, als wenn eine Ausleihung stattgefunden hat.

7.4. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme ist der Einbau einzelner Komponenten in Geräte aus dem IT- und Kassenbereich durch autorisiertes Fachpersonal durchzuführen.

7.5. Wir prüfen die zurückgesandte Ware auf Mängel und Funktionstüchtigkeit. Werden Mängel festgestellt, werden diese auf Kosten des Rücksenders beseitigt.

7.6. Sollten Forderungen aus Rücksendungen entstehen, werden sie umgehend dem Rücksender in Rechnung gestellt und wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen behandelt.

7.7. Geräte, die nicht von uns bezogen wurden, werden unverändert unter Nachbelastung der hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt. Eine Rücksendung von Waren bei falscher Belieferung geht zu unseren Lasten.

8. Gewährleistung

8.1. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel, auch mehrfach, zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrags zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Dieses gilt nicht bei Lieferung von Literatur, Software, Audio- und Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.

8.2. Unsere Haftung beschränkt sich auf den direkten Schaden.

8.3. Über die Gewährleistung hinausgehende mittelbare Ansprüche, insbesondere Folgeschäden, Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns oder etwaiger Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

8.4. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge, ebenso nicht bei als gebraucht deklarierte Waren.

8.5. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Im Rahmen der Nachbesserung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert.

8.6. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung.

8.7. Für Waren oder Dienstleistungen, welche von uns speziell für den Käufer bezogen, an- oder nachgefertigt wurden, ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.

8.8. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen uns gehemmt.

8.9. Bei Transportschäden vor der Abnahme und Entladung der Ware haben Kaufleute eine sofortige Schadensaufnahme durch den Anlieferer zu veranlassen und eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Bei Waren, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche entstandenen Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung und des Transports.

8.10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.

8.11. Ausgetauschte Geräte bzw. Teile gehen in unser Eigentum über. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen.

8.12. Um Datenverlusten in Folge einer Reparatur bzw. Beseitigung eines Mangels vorzubeugen, hat der Käufer selber Datensicherungen vorzunehmen. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung an Daten wird, bis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

8.13. Sofern die gekaufte Ware keine Neuware ist, wurde diese als gebrauchte Ware angeboten. Dies ist dem Kunden bekannt und er akzeptiert die sich möglicherweise hieraus entstehenden Risiken und Inkompatibilitäten.

8.14. Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, die Gewährleistungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate jeweils ab Lieferung, sofern der Käufer ein Unternehmer nach § 14 BGB ist.

8.15. Bei gebrauchter Ware, die dem Stand der Technik entspricht und auf ihre Funktion hin geprüft wurde, kann über deren Restlebensdauer keine Aussage gemacht werden. Wir übernehmen auf dieser Grundlage die Gewährleistungsverpflichtung für 12 Monate in dem Sinne, dass die gelieferten Waren die laut Kaufvertrag zugesicherten und von solchen Waren üblicherweise zu erwartenden Gebrauchseigenschaften aufweisen.

8.16. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Mängel oder Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße, fehlerhafte oder nachlässige Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewährleistung.

8.17. Insbesondere übernehmen wir keine Gewährleistung für (a) durch den Kunden oder Dritte selbst verursachte Schäden (b) Nachbesserung durch den Kunden oder durch einen Dritten (c) Nichtbefolgung der Betriebsanweisung (d) Änderungen am Gerät, die lt. Kaufvertrag oder Bedienungsanleitung nicht für die Erweiterung bzw. Nachrüstung geeignet sind (e) Unsachgemäße Lagerung, Benutzung oder Handhabung der Waren (f) Verschleißteile (z.B. Akkus, Trommeln und Toner, Tintenpatronen und Druckköpfe, Lüfter, etc.) (g) Betriebsgewöhnliche Abnutzung (h) Kompatibilitätsprobleme seitens der Hersteller, sei es hardware- oder softwareseitig (i) Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, (j) Zerstörung oder teilweiser Zerstörung (z.B. Brand, Explosion, Feuchtigkeit, etc.) der Waren.

9. Gewährleistungsausschluss für Kassensysteme

9.1. Die angebotenen Registrierkassen bieten die Möglichkeit, die Bedienung sowie die Berechnungen nach eigenen Kundenspezifikationen des Käufers vorzunehmen. Die Recheneinstellungen der Registrierkassen sind bei Übergabe an den Käufer entsprechend geltender Gesetze und Verordnungen bzw. der Erforderlichkeit gemäß der Auftragsbestätigung oder Käuferwunsch vorgegeben. Wegen der Möglichkeit der nachträglichen Veränderung dieser Recheneinstellungen, ohne dass der Urheber dieser zweifelsfrei feststellbar ist, verpflichtet sich der Käufer, diese Recheneinstellungen bei Übergabe der Registrierkasse gemäß der Betriebsanleitung auf deren mögliche Mangelhaftigkeit zu untersuchen. Die Recheneinstellungen der Registrierkassen gelten als genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Übergabe der Registrierkasse eine Mängelanzeige hinsichtlich dieser Recheneinstellung zugegangen ist.

9.2. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung der Software prüfen muss, ob die Installation der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software führen könnte, und weiter für eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Installation und während des laufenden Betriebes zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss.

9.3. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Nicht jeder Fehler, der Software zwangsläufig anhaftet, führt zu dem vollen Recht des Käufers, insbesondere Rücktritt und Schadensersatz. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Betriebssystem, unzureichenden Systemschutz, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Im Zweifel hat der Käufer die einwandfreie Funktionalität der Softwareumgebung zu belegen. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

9.4. Die gelieferte Software genießt urheberrechtlichen Schutz. Eine Verletzung des Urheberechts ist strafbar. Mit der Lieferung der Software wird kein Eigentum am Programm erworben. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Es wird lediglich ein nichtübertragbares Nutzungsrecht erworben. Eine Weiterveräußerung und Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers zulässig. Das Kopieren der gelieferten Software ist nicht gestattet, es sei denn zu Datensicherungszwecken des Auftraggebers.

10. Nutzungsrechte, Nutzungsrechtsvorbehalt, Individualisierungen

10.1. Die Nutzungsrechte an der zur Verfügung gestellten Software bestimmen sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10.2. Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung sämtliche Nutzungsrechte an zur Verfügung gestellter Software vor. Bis dahin ist der Käufer jedoch widerruflich zur vorläufigen Nutzung berechtigt.

10.3. Wir räumen dem Käufer mit der vollständigen Bezahlung ein nicht ausschließliches einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht an den Individualisierungen nebst Dokumentation zur unternehmensinternen Nutzung ein. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese entgeltlich oder unentgeltlich in irgendeiner Weise ganz oder in Teilen an Dritte weiterzugeben. Er ist insbesondere nicht berechtigt, an den Individualisierungen oder Teilen hiervon Unterlizenzen zu gewähren, sie zu verbreiten, zu vermieten oder zu verleasen. Wir weisen darauf hin, dass Individualisierungen ggf. nur im Zusammenhang mit zugehöriger Standardsoftware funktionieren und dann nicht isoliert genutzt werden können.

11. Zahlung

11.1. Die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen erfolgt grundsätzlich gegen Rechnung.

11.2. Lieferungen und Leistungen können ganz oder – kenntlich gemacht – in mehreren Teilen in Rechnung gestellt werden.

11.3. Der Käufer erkennt den Rechnungsbetrag an.

11.4. Ist nichts anderes vereinbart, ist der Zahlbetrag spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in einem Betrag fällig.

11.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

11.6. Leistet der Käufer nach Fälligkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so sind die ausstehenden Beträge nach Ablauf dieser Frist mit acht Prozentpunkten zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt davon unberührt.

11.7. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können von uns jederzeit widerrufen werden.

11.8. Ist der Käufer in Verzug, z.B. im Falle des Zahlungsverzugs, der Zahlungseinstellung, der Liquidation, des Konkurses, des Vergleichsverfahrens oder durch andere Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.

11.9. Uns steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn Lieferungen ausstehen oder entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

11.10. Halten wir weiter am Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

11.11. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Zahlungsverweigerungsrecht des Käufers. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen.

11.12. Wechsel werden von uns nicht, Schecks werden nur erfüllungshalber als Zahlungsmittel angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung; Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

11.13. Vom Käufer vorgenommene Bezahlungen dienen immer in erster Linie zur Begleichung der fälligen Zinsen und Nebenkosten und erst anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Bezahlung auf eine spätere oder andere Rechnung bezieht.

11.14. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrags, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weiter Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

12. Haftung

12.1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jedenfalls auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe von § 12 dieser AGB eingeschränkt.

12.2. Wir haften nicht (a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, (b) im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mangelfreien Lieferung und Installation sowie Beratung-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder auf den Schutz von Leib oder Leben von Personen des Käufers oder Dritten oder des Eigentums des Käufers vor erheblichen Schäden bezwecken.

12.3. Soweit wir gemäß § 12 Abs. 2 dieser AGB dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

12.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Käufers.

12.5. Die Einschränkungen dieses § 12 dieser AGB gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung (Beratungen stellen in keinem Falle eine standesgemäße rechtliche bzw. steuerliche Beratung dar) nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

12.7. Im Falle eines Datenverlustes, die mit unseren Dienstleistungen im Zusammenhang stehen, haften wir nur mit Aufwendungsersatz für die Wiederherstellung der Daten bis zur letzten üblichen Datensicherung.

12.8. Der Käufer hat dafür zu sorgen, die Schäden aufgrund von Datenverlust möglichst gering zu halten. Er hat daher seine Daten regelmäßig und systematisch so zu sichern, wie es von einem ordentlichen Kaufmann erwartet werden kann. Unsere Haftung bei Datenverlust ist ansonsten ausgeschlossen.

12.9. Die Parteien sind sich einig, dass uns nicht das Verschulden eines Lieferanten, insbesondere eines Softwareherstellers zugerechnet werden kann.

12.10. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Wir behalten uns an allen Lieferungen und Leistungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen einschließlich Nebenkosten gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern laufenden Geschäftsbeziehung.

13.2. Die an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Käufer sind unzulässig. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

13.3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

13.4. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.

13.5. Der Käufer darf die Ware nutzen, verarbeiten und verbrauchen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren oder Leistungen bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der hergestellten Produkte.

13.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich und entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Betriebs- und Wartungshinweise und Produktbeschreibung des Herstellers zu behandeln.

13.7. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

13.8. Bei Zugriffsversuchen durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen wird der Käufer sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns unterrichten, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit Forderungen von uns fällig sind, sofort an uns abzuführen.

13.9. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

14.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland – auch bei grenzüberschreitendem Lieferverkehr. Die Anwendung der Gesetze und Übereinkommen des internationalen Kaufrechts (Vereinten Nationen, etc.) ist ausgeschlossen.

14.2. Sofern der Käufer Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist Berlin alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

14.3. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

14.4. Wir sind berechtigt, uns vom Kunden überlassene Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten und nur in diesem Rahmen an unsere mit der Lieferung betrauten Partner weiterzugeben. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform.

14.5. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes werden in vollem Umfang beachtet.

14.6. Sofern bei der Erbringung von Leistungen personenbezogene Daten durch uns verarbeitet oder genutzt werden, erfolgt dies in Form der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DSGVO. Die Parteien werden hierzu ggf. auf Wunsch des Käufers eine gesonderte Vereinbarung treffen. Der Käufer wird uns stets ausdrücklich auf die datenschutzrechtlichen Erfordernisse hinweisen und gegebenenfalls in eigener Verantwortung sicherstellen, dass die datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge gesetzeskonform ablaufen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Käufer auch für die technischen und organisatorischen Maßnahmen allein verantwortlich.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich im Sinn und Zweck dieser AGB zu orientieren hat, ausgefüllt werden.

15.2. Die Änderungen gegenüber dem Vertragspartner treten in Kraft, sobald er davon in Kenntnis gesetzt wurde.

15.3. Neben- und Zusatzabreden sowie Ergänzungen dieser AGB sind rechtsunwirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.