Kasseneinrichtung

Wir richten Ihre Kasse GoDB-Konform ein.

Wir kennen uns bei der Einrichtung von Registrierkassen aus und vermeiden die Fehler, um Ihre Kasse gleich vollständig korrekt betriebsbereit zu machen.

Die 3 Wichtigsten gesetzlichen Vorgaben im Überblick

  • Alle Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung lassen sich nachverfolgen  (§ 145,1 AO)
  • Sämtliche Geschäftsvorfälle sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen (§ 146, 1, 1 AO)
  • Alle Kassenein- und -ausgaben werden täglich festgehalten (§ 146, 1, 2 AO)

Wissen Sie welche Daten Ihre Kasse speichern muss?

GoDB-Konforme Registrierkassen haben ein elektronisches Journal, welches die Grundeinstellungen (Stammdaten) und den Einzel- und Summenspeicher speichert. Wir wissen, welche Daten benötigt werden und gespeichert werden müssen. Dazu gehören:

  • Eingerichtete Warengruppen, Artikelnummern, Preise mit Bezeichnungen und den möglichen Steuersätzen (7% / 19%)
  • Zuordnungen zu einzelnen Waren- / Steuergruppen
  • Eingerichtete Bediener mit ihren Berechtigungen (Stornoabruf, X- / Z-Bon- Abruf, etc.)
  • Statistische Angaben zu Anzahl von Kunden, Bonierungen, Geldladenöffnungen, etc.
  • Summen für Artikel und / oder Warengruppen
  • Summen unterteilt nach Zahlungswegen (Bar, Kreditkarten, Rechnungen, etc.)
  • Umsätze nach Steuersätzen und Warengruppen, etc.
  • Berichtseinstellungen (Kopf- / Fußzeile mit Firmennamen, Steuernummer, Grußmeldung, fortlaufende Z-Nummer, Totalsumme, aufgelaufene Umsätze, etc.)

Diese Informationen sind in jeder Registrierkasse gespeichert. Damit sie benutzt werden können, müssen viele dieser Funktionen aktiviert werden. In fast allen Fällen ist die Registrierkasse mit bestimmten konkreten Handgriffen und Einstellungen zu starten, damit sie GDPdU-Fähig wird und das Finanzamt eine belastbare Prüfung vornehmen kann.

All diese Handgriffe erledigen wir für Sie, damit Sie sich bei einer Prüfung durch das Finanzamt viel Arbeit und Recherche sparen. Wir beraten Sie gern unverbindlich.